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   OLG Hamburg, 21.06.1989 - 4 U 195/88   

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https://dejure.org/1989,3037
OLG Hamburg, 21.06.1989 - 4 U 195/88 (https://dejure.org/1989,3037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.1989 - 4 U 195/88 (https://dejure.org/1989,3037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 4 U 195/88 (https://dejure.org/1989,3037)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mängelhaftung; Werkvertrag; Kaufvertrag; Umwandlung; Altbau; Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Herstellung; Herstellungspflicht; Einbau; Fahrstuhl; Aufzug; Lift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB §§ 459 ff.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Gewährleistungsrechte hat der Käufer bei der Umwandlung von Altbau in Eigentumswohnungen? (IBR 1990, 62)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1497
  • MDR 1990, 153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.1989 - 4 U 195/88
    Zwar hat der BGH in ständ. Rechtspr. entschieden (vgl. zuletzt etwa BGHZ 100, 391 [hier: I (138) 523 c-d und BGHZ 108, 164 Ä hier: I (138) 565 b-c]), daß die Rechtspr. für erst zu errichtende, im Bau befindliche oder neu errichtete Häuser und Eigentumswohnungen auch beim Erwerb von Altbauten anzuwenden ist, wenn mit dem Kauf des Grundstücks eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden wird.
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.1989 - 4 U 195/88
    Zwar hat der BGH in ständ. Rechtspr. entschieden (vgl. zuletzt etwa BGHZ 100, 391 [hier: I (138) 523 c-d und BGHZ 108, 164 Ä hier: I (138) 565 b-c]), daß die Rechtspr. für erst zu errichtende, im Bau befindliche oder neu errichtete Häuser und Eigentumswohnungen auch beim Erwerb von Altbauten anzuwenden ist, wenn mit dem Kauf des Grundstücks eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden wird.
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